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Bitte beachten Sie, dass dieser Titel uberwiegend aus Inhalten besteht, die im Internet kostenlos erhaltlich sind (z.B. aus der Wikipedia-Enzyklopadie). Eine Anordnung ist im deutschen Verwaltungsrecht eine hinreichend bezeichnete Anweisung eines Amtstragers oder einer Behorde, die an eine juristische oder naturliche Person gerichtet ist. Absicht einer Anordnung ist die Aufforderung an den Adressaten, eine Handlung auszufuhren oder zu unterlassen. Ist eine ortliche und sachliche Zustandigkeit gegeben und die Anordnung rechtsfehlerfrei, so ist der Adressat bindend an die Anordnung gebunden. Je nach Dringlichkeit und rechtlicher Bestimmungen kann dieser Rechtsmittel einlegen und ggf. eine aufschiebende Wirkung erlangen.