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Bitte beachten Sie, dass dieser Titel uberwiegend aus Inhalten besteht, die im Internet kostenlos erhaltlich sind (z.B. aus der Wikipedia-Enzyklopadie). Die Angelobung bezeichnet in Osterreich die Verpflichtung zur gesetzestreuen und gewissenhaften Ausubung ubertragener Funktionen mit einem feierlichen Versprechen, dem Gelobnis. Abgeordnete, Regierungsmitglieder, Richter, Soldaten und Beamte haben ein gesetzlich vorgeschriebenes Gelobnis abzulegen, in dem sie versprechen, der Republik Osterreich und dem osterreichischen Volk treu zu dienen. Auch manche Freiberufler (z. B. Rechtsanwalte und Wirtschaftstreuhander) werden offentlich angelobt.